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Sehen und gesehen werden: die richtige Beleuchtung für Ihr Fahrrad

Fahrradfahrer und -fahrerinnen haben keine Knautschzone und sind bei Unfällen daher besonders gefährdet. Gleichzeitig werden sie aufgrund ihrer geringen Größe in der Dunkelheit schnell übersehen. Deswegen ist für sie eine gute Beleuchtung besonders wichtig. Mit ihr fahren Sie nicht nur auf dunklen Wegen sicherer, sondern können auch Unfällen vorbeugen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Deswegen ist das Fahrradlicht so wichtig
  3. Aktive und passive Beleuchtung
  4. Die richtige Beleuchtung immer dabei

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gute Beleuchtung am Fahrrad kann Stürze verhindern und Unfällen vorbeugen.
  • Die Straßenverkehrsordnung schreibt einen weißen Frontscheinwerfer, eine rote Rückleuchte und Reflektoren vorne, hinten, an den Pedalen und Rädern vor.
  • Die korrekte Fahrradbeleuchtung darf auch batterie- oder akkubetrieben und abnehmbar sein – wichtig ist, dass sie vor Beginn der Fahrt alle Anforderungen erfüllt.

 

Deswegen ist das Fahrradlicht so wichtig

Wer in der dunklen Jahreszeit viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, kommt um eine gute Beleuchtung nicht herum: Schließlich sind gerade viele Landstraßen nicht beleuchtet. Und auch auf Feld- oder Waldwegen erkennen Sie nur mit einem guten Vorderlicht, was vor Ihnen liegt. Im Dunkeln können Sie hingegen schnell Hindernisse wie große Steine oder Äste übersehen und stürzen.

Aber auch bei einer guten Straßenbeleuchtung in der Stadt ist ausreichend Licht am Fahrrad von größter Wichtigkeit: Autofahrer und -fahrerinnen übersehen unbeleuchtete Fahrräder besonders häufig. Jedes Jahr entstehen dadurch etwa 250 Unfälle, die sich mit der richtigen Fahrradbeleuchtung hätten verhindern lassen.

Aktive und passive Beleuchtung

Aktive Lichtquellen sind beim Fahrrad der Frontscheinwerfer und die Rückleuchte: Beide leuchten von sich aus. Dabei sollte das weiße Licht an der Vorderseite so eingestellt sein, dass sich der hellste Fleck etwa zehn Meter vor dem Rad befindet. Dann sehen Sie den Weg vor sich, ohne entgegenkommende Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen zu blenden. Bei der roten Rückleuchte ist die Einstellung weniger wichtig, weil diese nicht ganz so hell ist. Blinkende Lichter sind als aktive Fahrradbeleuchtung übrigens nicht erlaubt.

Als passive Beleuchtung werden die Reflektoren am Fahrrad bezeichnet: Sie werfen das Scheinwerferlicht von anderen Fahrzeugen zurück und machen Radfahrer und -fahrerinnen dadurch aus jedem Blickwinkel sichtbar. Vorgeschrieben sind folgende Reflektoren:

  • Weißer Reflektor an der Vorderseite
  • Roter Reflektor an der Rückseite
  • Orange Reflektoren an den Pedalen
  • Reflektierende Fahrradreifen

Die Reflektoren für die Vorder- und Rückseite sind oftmals bereits in der aktiven Beleuchtung integriert. Für reflektierende Elemente an den Rädern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten von den klassischen orangen Katzenaugen über Reflektorstreifen am Reifenmantel bis hin zu speziellen Sticks, die über die Fahrradspeichen gesteckt werden. Als Fahrradladen in Frankfurt beraten wir Sie hierzu gerne.

 

Die richtige Beleuchtung immer dabei

Seit 2017 sind auch batterie- und akkubetriebene Fahrradleuchten für den Straßenverkehr zugelassen. Sie erkennen diese an dem entsprechenden Prüfzeichen, das aus einer Wellenlinie mit einem K plus einer Nummer besteht. Auch dürfen Fahrradleuchten mittlerweile abnehmbar sein. Wichtig ist nur, dass sie vor Fahrtantritt fest am Rad befestigt werden und die ganze Zeit über dort verbleiben. Zusammen mit reflektierender Kleidung sind Sie somit ideal für Fahrten im Dunkeln ausgerüstet.

Radsporthaus Kriegelstein

Hofheimer Str. 5, 65931 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 14:00 Uhr
Sonntag: geschlossen